Damit stellt die Kirche diese Menschen den Gläubigen als Vorbild und Richtschnur für das eigene Leben vor Augen. Der Aufnahme in das Verzeichnis der Seligen und Heiligen muss allerdings seit dem Mittelalter ein formelles Anerkennungsverfahren, ein Prozess, vorausgehen. In Untersuchungen und Zeugenbefragungen, wird im Verlauf dieses Prozesses nachgewiesen, dass die betreffende Person die drei christlichen Tugenden Glaube, Hoffnung und Liebe sowie weitere Grundtugenden in überdurchschnittlichem Maß gelebt hat. Falls es sich nicht um einen Märtyrer handelt, der für den Glauben gewaltsam den Tod erlitt, muss zusätzlich ein Wunder nachgewiesen werden, das auf seine Anrufung hin geschah.