Es waren religiöse Gründe, die es Mayr unmöglich machten, den Eid auf die SS abzulegen. Religiöse Gründe verboten ihm aber nicht, den Soldateneid auf die Wehrmacht abzulegen, da nach beachtlicher Auffassung jeder faktisch die Hoheit ausübende Staat einen solchen Eid verlangen kann. Bei solchen Diensteiden gilt aber nach allgemeiner katholischer Sittenlehre der Vorbehalt, dass der Eid nur insofern bindet, als nicht Leistungen verlangt werden, die mit den Gesetzen Gottes und der Kirche unvereinbar sind.
Dr. Josef Kögl, Generalvikar des deutschen Anteils der Erzdiözese Trient, in der Tagezeitung "Dolomiten" vom 24. Februar 1959